Wegen Totschlags an ihrem 3-jährigen Kind muss eine 37-jährige Frau aus Baar-Ebenhausen dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie. Zu diesem Urteil kam heute das Landgericht Ingolstadt.
Demnach war die Verurteilte aufgrund einer besonderen Form der Schizophrenie schuldunfähig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Stimmen stand: Diese hätten, so wörtlich, der Verurteilten befohlen, ihr Liebstes zu opfern. Die 37jährige hatte ihren Sohn im April des vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser erstochen. Anschließend versuchte sie, sich selbst das Leben zu nehmen.