Geklagt hatte ein Ingolstädter Betreiber.

Im Streit um eine bestimmte Jugendschutz-Vorschrift beim Lasertag hat das Verwaltungsgericht München ein Verbot des Ingolstädter Jugendamts aufgehoben:
Ziel beim Lasertag ist es, in einer neonfarbenen Spielhalle mit Infrarot-Strahlen auf die blinkenden Westen seiner Gegner zu schießen.
Die Behörde hatte einem Betreiber den Zutritt von Personen unter 14 Jahren aus Jugendschutzgründen untersagt.
Dagegen war der Betreiber gerichtlich vorgegangen.
Laut dem Urteil hat das Verbot formelle Mängel aufgezeigt:
Demnach müssten mögliche Gefährdungen für jugendliche Lasertag-Spieler im Einzelfall geprüft werden.
Der Betreiber hat nun zugesichert, zusammen mit der Stadt Ingolstadt diese Einzelfälle zu prüfen.

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