Information des Landkreises Pfaffenhofen.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 08. Mai 2018 den Entwurf des Landespflegegeldgesetzes beschlossen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr. Die Antragstellung für 2018 ist ab sofort möglich. Weitere Information sowie das Antragsformular zum Download gibt es unter www.landespflegegeld.bayern.de.

Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, liegen Antragsformulare in der Servicestelle des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm und in den Rathäusern aus. Für Fragen steht der Leiter des Sozialamtes im Landratsamt Siegfried Emmer als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel. 08441 27 340;
E-Mail siegfried.emmer@landratsamt-paf.de).

Die Bayerische Staatsregierung bietet außerdem folgende Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen an:

E-Mail: fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.

Tel. 089 12 22 213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr (Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung).

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