Verwaltungsgericht München hatte zuvor einer Klage stattgegeben.

Neue Runde im Fall Eschelbach:
Die Betreiber der Hähnchenmastanlage haben angekündigt, gegen das Urteil vom Verwaltugnsgericht München in Berufung zu gehen.
Das berichtet der Pfaffenhofener Kurier.
Im damaligen Urteil hatte das Gericht einer Klage gegen die Genehmigung der Mastanlage stattgegeben.
Geklagt hatte der Bund Naturschutz.
Nun wollen die Betreiber alles daran setzen, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Anforderungen in Sachen Tierwohl und Umweltschutz erfüllt seien.