Hinweis vom Landratsamt Pfaffenhofen.

In den Waldstücken am Schöntaler Berg wurde in letzter Zeit das Verhalten von Mountainbike-Fahrern verstärkt zum Problem. Mit ihren geländegängigen Fahrrädern fahren sie teilweise auch abseits geeigneter Wege durch den Wald und richten dabei erhebliche Schäden an. Zudem werden in unzulässiger Weise Sprungschanzen etc. errichtet.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm macht darauf aufmerksam, dass dieses Verhalten gegen den Art. 13 des Bayerischen Waldgesetzes verstößt, Bußgeld bewährt ist und appelliert an die Selbstverantwortung der Mountainbiker, dies zu unterlassen.

„Ein solches Verhalten verursacht nicht nur Schäden, sondern verstößt auch gegen die privaten Eigentumsrechte der geschädigten Waldeigentümer. Die von Mountainbikern unzulässigerweise errichteten Sprungschanzen und ähnliche Einrichtungen werden außerdem konsequent wieder entfernt und in Rechnung gestellt“, macht Landrat Martin Wolf deutlich.

Grundsätzlich darf im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen Rad gefahren werden. Ob ein Weg geeignet ist, hängt letztlich immer vom Einzelfall ab. Bei ausgebauten Wanderwegen, Forststraßen oder –wegen, die häufig mit Kies oder Schotter befestigt sind, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Weg auch für Radfahrer und Mountainbiker geeignet ist. Wie immer ist zu beachten, dass alle Erholungssuchenden, ob Fußgänger, Jogger und besonders Radfahrer gegenseitig Rücksicht nehmen und keine Schäden an der Natur anrichten.

Die Naturschutzbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm weist zudem auf die Beeinträchtigungen streng geschützter Vogelarten wie dem Uhu hin. „Der äußerst seltene Vogel brütet bei uns auf dem Boden und ist daher für Störungen besonders anfällig“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Naturschutzbehörde. „Deshalb werden hier Bußgelder verhängt, die mehrere Tausend Euro betragen können.“

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm bittet die Sportvereine, die Mountainbiker in ihren Reihen haben, ihre Mitglieder auf die Folgen solchen Verhaltens hinzuweisen und sie eindringlich zu warnen. Es finden verstärkt polizeiliche Kontrollen der Zu- und Abfahrtswege, sowie der Feld- und Nebenwege statt.

Auch die Waldbesitzer können mit Anzeigen gegen die Zerstörung ihrer Wälder vorgehen. „Naturzerstörung ist nicht hinnehmbar“, stellt Landrat Martin Wolf klar.