Optimierung der rettungsdienstlichen Versorgung im südlichen Landkreis.

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt hat heute beschlossen, den Standort des Rettungswagens für eine Probephase von sechs Monaten im Zeitraum von 9 bis 17 Uhr, in dem die Rettungswache in Rohrbach besetzt ist, nach Scheyern zu verlagern.
„Wir sind gehalten, die rechtlichen Vorgaben des Bayerischen Rettungsdienstgesetztes und der Ausführungsverordnung hierzu umzusetzen. Ansonsten könnte uns ein Rechtsverstoß und bei einem tragischen Ereignis ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden. Diesem Vorwurf möchte ich mich nicht aussetzen. Alle Einwohner im Gebiet des Rettungszweckverbandes müssen uns gleich viel wert sein. Aus dem Probebetrieb erwarten wir belastbare Zahlen zum realen Einsatzgeschehen als Grundlage für weitere Entscheidungen“, fasst der Stellvertreter des Landrats Anton Westner die Überlegungen des Rettungszweckverbandes zusammen.

Das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) am Klinikum der Universität München hat festgestellt, dass in den Gemeinden Gerolsbach und Jetzendorf, sowie in Ortsteilen der Gemeinden Scheyern und Reichertshausen die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten in vielen Fällen nicht eingehalten werden kann. § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) verlangt, dass Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen sind, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken erreicht werden können. Ist das nicht der Fall, hat der Rettungszweckverband unverzüglich über Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden.
Das INM hat errechnet, dass die 12-minütige Hilfsfrist in den Gemeinden Gerolsbach und Jetzendorf, sowie in den Ortsteilen von Reichertshausen und Scheyern weit überwiegend eingehalten werden kann, wenn der Rettungswagen an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen für den Zeitraum, in dem die Rettungswache in Rohrbach besetzt ist, nach Scheyern verlegt wird. Es besteht die Möglichkeit, den tageszeitlichen Verlagerungszeitraum z.B. an den Schichtwechsel am Stellplatz in Rohrbach anzupassen.
„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich die Hilfsfrist im Stadtgebiet Pfaffenhofen im Verlagerungszeitraum zwar verlängert, aber innerhalb von 12 Minuten bleibt“, so der Stellvertreter des Landrats zu den Auswirkungen auf die Stadt Pfaffenhofen. „Die vom INM berechneten Zahlen sind Planzahlen. Wir brauchen aber, um weiter entscheiden zu können, belastbare Zahlen in Echtzeit, auf der Basis des tatsächlichen Einsatzgeschehens. Vorrangiges Ziel des Rettungszweckverbandes bleibt natürlich, dass wir für den südlichen Landkreis einen 5. Rettungswagen bekommen“, so Westner weiter.
Ferner weist Westner darauf hin, dass der im Juli diesen Jahres in Rohrbach stationierte Rettungswagen „eine hervorragende Arbeit“ leistet und eine deutliche Verbesserung der Notfallversorgung im mittleren Landkreis und in Pfaffenhofen bringt. Seit Inbetriebnahme des Stützpunktes Rohrbach hat sich der Erreichungsgrad der 12-Minuten-Hilfsfrist im Versorgungsbereich Geisenfeld von 78,5% auf 86,9%, im Versorgungsbereich Pfaffenhofen von 84,7% auf 93,6% und im Versorgungsbereich Reichertshofen von 87,0% auf 92,4% verbessert. Das zeigt, dass Rohrbach der richtige Standort ist. Strategisches Ziel für den Landkreis sei ferner, dass ein fünfter Rettungswagen dauerhaft im südlichen Landkreis installiert wird. Er fordert alle „ politischen Kräfte“ auf, hier an einem Strang zu ziehen.
Der Beschluss wird sobald wie möglich umgesetzt.

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