Die Bundeswehrverwaltung wird im Zuge der Aufarbeitung der PFC-Kontaminierung am Flugplatz Manching noch in diesem Jahr die Sanierungsplanung für die drei Hauptschadenspunkte „Alte Feuerwache“, „Landebahn Süd“ und „Feuerlöschübungsbecken“ in Auftrag geben. Dabei wird es auch einen Variantenvergleich geben, welche Maßnahmen am geeignetsten sind, die PFC-Verunreinigung anzugehen. Diese Ankündigung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in München war ein wichtiges Ergebnis des „Runden Tisches“, der kürzlich mit Vertretern des Landratsamts Pfaffenhofen und weiteren Fachbehörden stattfand.

Wie Landrat Martin Wolf nach der Besprechung mitteilte, sind neben den drei so genannten „Hot-Spots“ mittlerweile auch die orientierenden Boden– und Grundwasseruntersuchungen für alle weiteren 14 Kontaminationsverdachtsflächen innerhalb des Flugplatzgeländes abgeschlossen. Der Bericht dazu wird voraussichtlich Ende November dieses Jahres vorliegen. Soweit sich ein Kontaminationsverdacht bestätigt, werden die Flächen im Detail untersucht, um auch hier eine Datenbasis für ggf. notwendige Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

Was das Erntegutmonitoring für die Landwirtschaft betrifft, so sind nach Mitteilung der Bundeswehr die Untersuchungen für das Jahr 2018 an insgesamt 131 Feldstücken abgeschlossen. Die Getreide– und Hackfruchtproben weisen ausnahmslos keine PFC- Belastung auf, wurde in dem Gesprächskreis mitgeteilt. Dagegen wurden in fünf Gartenfrüchten und zwölf Grünlandproben PFC–Gehalte nachgewiesen. Diese liegen im Bereich der bereits 2016 in Gartenfrüchten (in Lindach) gemessenen, für den Verzehr unbedenklichen Konzentrationen. Dies sei eine „gute Nachricht“, betonte Landrat Martin Wolf. Die geforderten Bodenuntersuchungen hinsichtlich der Wirkungspfade Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser für 44 Garten– und acht Ackerflächen sind abgeschlossen. Der Abschlussbericht dafür wurde für November in Aussicht gestellt.

In Vorbereitung ist ein auf drei Jahre angelegtes Fischmonitoring für mehrere Weiher im Grundwassereinflussbereich des Flugplatzes Manching. Insgesamt wird es 13 Beprobungsstellen geben, die vom Landratsamt Pfaffenhofen festgelegt werden.

Die Vertreter der Bundeswehr berichteten auch über ein umfangreiches Monitoring des Grundwassers und von Oberflächengewässern, wofür die erste und zweite Beprobungsrunde Mitte des Jahres 2018 durchgeführt wurde. Aktuell läuft die dritte „Runde“. Die Ergebnisse dazu werden Ende November 2018 vorliegen.

Sowohl Oberst Neubauer als Vertreter des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als auch Landrat Martin Wolf und Manchings Bürgermeister Herbert Nerb begrüßten die so genannte „Bagatellregelung“ des Bayerischen Umweltministeriums, die für die Wasserhaltung bei baulichen Maßnahmen sowohl im öffentlichen Bereich zum Beispiel bei der Verlegung von Kanal– und Wasserleitungen als auch für private Bauvorhaben gilt. Bürgermeister Nerb betonte, der Landtagsabgeordnete Karl Straub und er haben sich intensiv für diese pragmatische und unbürokratische Regelung eingesetzt. Eine ähnliche Lösung erwartet Landrat Martin Wolf jetzt auch im Umgang mit dem Bauaushub. Eine entsprechende Anfrage wurde an das Umweltministerium bereits gestellt.

Oberst Neubauer hob die durch die Bundeswehr bereits durchgeführten Maßnahmen und deren positive Auswirkungen hervor. Besonders hervorzuheben sei hier das Erntegutmonitoring welches verhindert hat, dass ein dezidiertes Bewässerungsverbot für landwirtschaftliche Flächen ausgesprochen werden musste. Die Bundeswehr arbeitet weiter daran alle erforderlichen Maßnahmen zügig umzusetzen. Er wies darauf hin, dass man die vorgegebenen Verfahrensschritte des Bodenschutzgesetzes einhalten müsse. Dies sei übrigens auch bei der zum Vergleich herangezogenen Kontamination auf dem ehemaligen Raffineriegelände in Ingolstadt der Fall gewesen, die derzeit saniert wird. Auch dort habe man alle Untersuchungen sorgfältig durchgeführt und erst dann mit den fachlich begründeten Sanierungsmaßnahmen begonnen.

Diskutiert wurde auch, ob die so genannte „Allgemeinverfügung“ des Landratsamts, die die Bewässerung von privaten Gärten mit durch Brunnen oder Pumpen gefördertes Grundwasser untersagt, gelockert werden kann. Die zuständige Abteilungsleiterin beim Landratsamt Pfaffenhofen, Alexandra Schönauer wies darauf hin, dass das Verbot der Grundwasserentnahme vor allem eine „vorbeugende Maßnahme“ sei. Es sei unbestritten, dass das Grundwasser in verschiedenen Bereichen sowohl in Lindach als auch in Westenhausen belastet sei. Wenn man dieses an die Oberfläche befördere, trage man zu einer Verunreinigung und Verschlechterung der Böden bei, was nicht hingenommen werden könne.

Zum Thema „Verjährung“ von Schadensersatzansprüchen wurde nochmals klargestellt, dass die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Schaden entstanden ist. Maßgeblich ist hier nicht der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kontamination oder ihrer Entstehung, sondern der Zeitpunkt, an dem der Geschädigte einen Schaden erlitten und davon Kenntnis erlangt hat. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

Bisher sind einige wenige Anträge auf Schadensersatz bei der Bundeswehrverwaltung eingegangen. Diese werden derzeit noch aufgrund des jeweiligen individuellen Sachverhalts geprüft. Sollte nach der Entscheidung noch ein Klärungsbedarf bestehen, so stehen sowohl die Marktgemeinde Manching, als auch der Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer und das Landratsamt als Ansprechpartner zur Verfügung, betonte Landrat Martin Wolf.

Erich Irlstorfer regte an, mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die verunreinigten Flächen auf dem Flugplatzgelände zu besichtigen und die Untersuchungsergebnisse „vor Ort“ zu erläutern. Dann könne man sich eine bessere Vorstellung von der „Dimension“ der bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen machen.

Ferner regte er an, dass für die Überprüfung von Obst aus Privatgärten eine entsprechende Untersuchungsmöglichkeit, zum Beispiel in Kooperation mit Weihenstephan geschaffen werden soll. Irlstorfer sieht keine andere Möglichkeit, als die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte einzuhalten. Man müsse der Bevölkerung „reinen Wein einschenken“, dass die Sanierung viele Jahre dauern und es schnelle Erfolge wahrscheinlich nicht geben wird. „Wir tun unser Möglichstes, aber dürfen den Betroffenen nicht etwas vorgaukeln oder nach dem Mund reden“, so sein Plädoyer.


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