Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung sucht Jugendschöffen

Für die Jahre 2019 bis 2023 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt. Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für Jugendprobleme haben, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. „Dies ist eine ehrenvolle Tätigkeit, sich Verantwortung übernehmend in die Bürgergesellschaft einzubringen“, so Landrat Martin Wolf.
Wie die Leiterin des Sachgebietes Familie, Jugend, Bildung Elke Dürr mitteilte, bringt das Amt eines Jugendschöffen eine besondere Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt.

Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
Die Bewerbungen sollen bis spätestens 18. März 2018 beim Landratsamt, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, eingegangen sein.
Das Bewerbungsformblatt kann auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (www.landkreis-pfaffenhofen.de), Rubrik Aktuelle Meldungen heruntergeladen oder telefonisch beim Landratsamt Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung (Tel. 08441 27 -250 oder -253) angefordert werden.
Weitere Informationen findet man auf www.schoeffenwahl.de.