Viruserkrankung ist nicht auf den Menschen übertragbar.

In einem privaten Angelteich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist die anzeigepflichtige Viruserkrankung IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) nachgewiesen worden. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat um den Fischteich, der in Haselbach bei Ehekirchen liegt, ein Sperrgebiet entlang der Krebsbachs und des Kohlbachs bis zur Landkreisgrenze sowie ein Überwachungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet.
Das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ermittelt derzeit, wie sich die Fische mit der Seuche infiziert haben. Veterinäramtsleiter Dr. Johannes Riedl kann den Forellenzuchtbetrieb, aus dem die eingesetzten Fische vermutlich stammen, als Quelle der Seuche ausschließen: „Wir haben den Betrieb untersucht und umfangreich beprobt. Es konnten keine Erreger nachgewiesen werden.“

Die Fischseuche IHN ist eine Viruserkrankung bei Fischen, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Der Verzehr von Fisch ist daher unbedenklich. Sie tritt hauptsächlich bei Fischen der Gattung Salmoniden auf, meist bei Regenbogenforellen. Übertragen wird die Seuche in der Regel beim Zukauf von infizierten Fischen, aber auch durch Erreger im Wasser oder auf Gerätschaften. Symptome sind beispielsweise eine dunkle Verfärbung der Haut, punktförmige Blutungen in der Muskulatur, hervorstehende Augen und eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere.

Da IHN eine anzeigenpflichtige Seuche ist, bittet das Landratsamt alle Fischhaltungsbetriebe ihrer Registrierungsverpflichtung gemäß § 6 Fischseuchenverordnung nachzukommen. Betroffen sind alle Teichanlagen, in denen Satzfische und Speisefische gehalten werden, die für den Verkauf und den Eigenbedarf bestimmt sind.

Für weitere Fragen und für die Anmeldung von Fischhaltungen steht das Veterinäramt zur Verfügung unter der Telefonnummer 08431/57-288.