Hinweise vom Gesetzgeber.

Drohnen sind auch bei uns in der Region immer öfter am Himmel anzutreffen:
Immer mehr finden ihren Spaß daran, die ferngesteuerten Flugobjekte einmal durch die Lüfte summen zu lassen.

Aber es gibt klare Vorschriften: Im Wohngebiet ist eine solche Drohne in der Regel absolut tabu: Ein Flug über Grundstücke, Gärten oder sogar an ein Hausfenster kann strafrechtlich verfolgt werden
Wenn in der Nähe einer Ortschaft auch noch ein Flugplatz ist, dann ist das Fliegen gleich noch eingeschränkter.
Das weiß auch Klement Kreitmeier, Polizeichef von der Dienststelle in Geisenfeld.
Auch seine Einsatzkräfte müssen eine sogenannte Kontrollzone berücksichtigen:
Durch den Flugplatz Manching sind davon auch die Ortschaften Baar-Ebenhausen und Reichertshofen betroffen. Ein Flug in der Kontrollzone ist nur mit Genehmigung der oberbayrischen Regierung erlaubt.

Gilt so auch für das Einsatzgebiet der Polizei in Neuburg:
Dort sind durch den Fliegerhorst bei Zell keine Drohnenflüge in der Nähe des Flugplatzes erlaubt.
In Neuburg scheint es mittlerweile auch angekommen zu sein, auf Anfrage unseres Senders konnte uns die Polizei keine Zwischenfälle im vergangenen Jahr 2018 nennen.

Als weitere Verbotszonen gelten u.a Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und große Menschenansammlungen.

Alle Bestimmungen, und welche Drohne welche Art von Kennzeichnung braucht, gibt es hier zum Nachlesen.

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